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Arbeitsverhältnis | Auslegung einer Vergütungsvereinbarung
Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zunächst fehlerhaft als freier Mitarbeiter nach der für diese Personengruppe geltenden Vergütungsordnung zum pauschalen Stundensatz bezahlt, kann der Arbeitnehmer, der nach seiner Eingruppierung in die Tarifgruppe E 10 TVÖD Differenzvergütungsansprüche geltend macht, sich hierfür nicht auf die ursprüngliche Vergütungsvereinbarung stützen, die nur für das von den Parteien vereinbarte selbständige Dienstverhältnis Bedeutung besessen hat.
Eine Auslegung der Regelungen des Dienstvertrags ergibt, dass der Arbeitnehmer die Erklärungen seines Arbeitgebers grds. nicht so verstehen kann, die Honorarvereinbarung sei unabhängig von dem tatsächlichen Status gewollt und stelle eine übertarifliche Vergütung dar, wenn später festgestellt wird, dass d...