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BFH 14.09.2017 IV R 51/14, NWB 44/2017 S. 3330

Abgabenordnung | Bindungswirkung einer für die Gewinnfeststellung getroffenen Billigkeitsentscheidung für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

Nach dem wirkt die im Rahmen der Gewinnfeststellung getroffene Billigkeitsmaßnahme, von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen, auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags als Grundlage für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags.

Anmerkung:

In der Vergangenheit (die Rechtslage nach R 14 Abs. 3 EStR 2012 ließ der BFH offen) handelte es sich beim Absehen von einer Aktivierung des Feldinventars um eine die Gewinnermittlung beeinflussende Billigkeitsmaßnahme nach § 163 Abs. 2 AO. Im Streitjahr ist sie im Rahmen der Gewinnfeststellung einer GbR getroffen worden, deren ursprünglich als landwirtschaftliche Einkünfte festgestellten Gewinne später (wegen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung) in gewerbliche umgedeutet wurden. Es leuchtet unbedingt ein, dass die Billigkeitsmaßnahme auf die Erm...

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