Umsatzsteuerfreie Leistungen eines Dialysezentrums
Leitsatz
Unter einer ärztlichen Heilbehandlung i.S.v. Art. 132 Buchst. b MwStSystRL sind sämtliche Heilmaßnahmen im Bereich der Humanmedizin
zu verstehen; darunter fallen auch solche Leistungen, die nicht von Ärzten oder anderen Heilkundigen unter ärztlicher Aufsicht
sondern von Personen ohne ärztliche Aufsicht erbracht werden, sofern es sich um arztähnliche Leistungen handelt, die üblicherweise
in Krankenhäusern unter der allgemeinen alleinigen Verantwortung von Personen erbracht werden, die keine Ärzte sind.
Nach richtlinienkonformer Auslegung des § 4 Nr. 16c UStG i.S.v. Art. 132 Buchst. b MwStSystRL handelt es sich bei selbst
ausgeübten Dialyseleistungen einer gemeinnützigen Stiftung im Rahmen eines sog. Kooperationsmodell um umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsmaßnahmen
im Sinne des §§ 4 Nr. 16 Buchst. c UStG, auch wenn die routinemäßigen Verrichtungen des Personals zur Betreuung der Dialysepatienten
in 1. Linie rein technische Vorgänge betreffen.
Fundstelle(n): EAAAG-60211
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Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 28.09.2016 - 6 K 2294/14
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