Wohnsitz von Kindern im Inland, die ihre Ausbildung im Ausland
absolvieren.
Leitsatz
Die Rechtsprechung des BFH (Urteile in BFHE 247,239, BStBl 2015 II S. 655; BFHE 250,381, BStBl 2016 II S.
102), die die Beibehaltung des Wohnsitzes von Kindern bei den Eltern im Inland annimmt, wenn sich diese zum Zwecke des Studiums
für mehrere Jahre ins Ausland begeben, vorausgesetzt sie verbringen mehr als 50 % ihrer ausbildungsfreien Zeit im Inland,
ist auf minderjährige Schulkinder, die bereits zu Beginn ihrer Schulpflicht bei bis zum Erreichen des Abiturs in das Heimatland
der Eltern gehen und dort bei den Großeltern aufwachsen, nicht anwendbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 51/2017 S. 3915 XAAAG-60209
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 16.08.2017 - 2 K 775/16
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