Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhaftem Telefaxversand
Nachweis der Vermietungsabsicht
Leitsatz
1. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist zu gewähren, wenn bei Versendung zweier bis auf die Streitjahre im Wesentlicher
gleich aussehender Klageschriften mit einem Telefaxgerät es zu einer doppelten Versendung desselben Schriftsatzes kommt und
auch aus dem Sendeprotokoll nicht erkennbar ist, dass eine Klageschrift nicht versendet worden ist.
2. Vermietungsabsicht ist nicht nachgewiesen, wenn keine Vermietungsbemühungen erkennbar sind, wobei in einem schwierigen
Marktumfeld ein Aushang am schwarzen Brett der Universität und des örtlichen Lebensmittelgeschäfts nicht ausreichend ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStRE 2018 S. 1206 Nr. 19 NAAAG-60208
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