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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 19/16 EFG 2017 S. 1621 Nr. 19

Gesetze: UStG § 4 Nr. 14b, MwStSystRL Art. 132 Abs. 1b

Umsatzsteuerpflicht eines Gesundheitszentrums mit Wellnessangebot

Leitsatz

  1. Die Leistungen eines Gesundheitszentrum mit Wellnessangebot das keinen Versorgungsvertrag als Vorsorge-oder Rehabilitationseinrichtung gemäß § 111 SGB V mit einer Krankenkasse geschlossen hat und bei dem die Gäste nach einem eingangs erfolgten ärztlichen Aufnahmegespräch selbst über ihren Aufenthalt, dessen Dauer sowie den Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen bestimmen können, sind umsatzsteuerpflichtig.

  2. Eine Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1b MwStSystRL greift nicht ein, wenn keine Vergleichbarkeit in sozialer Hinsicht mit Krankenanstalten, Zentren für ärztliche Heilbehandlung und andere ordnungsgemäß anerkannte Einrichtungen gegeben ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 1621 Nr. 19
ZAAAG-60204

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 28.06.2017 - 1 K 19/16

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