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BFH 08.02.2017 I R 55/14, IWB 20/2017 S. 754

BFH | Veräußerungsgewinn einer Stiftung liechtensteinischen Rechts durch Verzicht auf Teilnahme an einer Kapitalerhöhung?

Die Frage, ob eine rechtsfähige Stiftung liechtensteinischen Rechts nach ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Struktur einem deutschen Körperschaftsteuersubjekt entspricht und ob ihr inländische Einkünfte überhaupt zugerechnet werden können, bleibt weiterhin offen. Auf die Revision der Klägerin – eine Stiftung liechtensteinischen Rechts – wurde das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Sache an das FG Münster zurückverwiesen. Erforderlich sind konkrete Feststellungen sowohl zur rechtlichen Struktur der Stiftung wie zu den einschlägigen ausländischen Rechtsnormen (hier dem Personen- und Gesellschaftsrecht des Fürstentums Liechtenstein vom ).

Hinweis:

[i]Bisherige Feststellungen reichen für eine Entscheidung nicht ausDie Klin. hielt im Streitjahr sämtliche Anteile an einer liechtensteinischen Anstalt. Dieser standen zusammen mit e...

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