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IWB Nr. 20 vom Seite 779

Änderungen der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung (GAufzV)

Welche Änderungen ergeben sich bei der Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation?

Carsten Hüning, Vera Hennemann-Raschke und Richard Kampes

Die neue [i]Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung vom 12.7.2017 unter NWB VAAAG-53177 Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen i. S. des § 90 Abs. 3 der Abgabenordnung (Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung – GAufzV) wurde im Juli verkündet (BGBl 2017 I S. 2367). Diese Änderung ist unmittelbare Folge des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom , wonach sich die gesetzlichen Regelungen zu den Aufzeichnungspflichten des § 90 Abs. 3 AO geändert haben. Nachfolgend werden die für den Steuerpflichtigen wesentlichen Änderungen der neuen GAufzV und deren Auswirkungen auf die Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen dargestellt.

Kernaussagen
  • Mit der Anpassung des § 90 Abs. 3 AO und durch Veröffentlichung der neuen GAufzV werden die Dokumentationsanforderungen für Verrechnungspreise in Deutschland deutlich verschärft.

  • Die Verrechnungspreisdokumentation folgt nun einem dreigliedrigen Aufbau: Stammdokumentation (Master File), landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation (Local File) und ggf. länderbezogener Bericht (Country-by-Country Report).

  • Insgesamt wird eine noch engere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gesellschaften einer internationalen Unternehmensgruppe erforderl...

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