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Verbindlichkeit – Bewertung/Behandlung einer vorzeitig gekündigten Umtauschanleihe
Die aus einer Umtauschanleihe resultierende Anleiheverbindlichkeit ist gem. nrkr. NWB TAAAG-48384 mit dem Rückzahlungsbetrag (Nominalbetrag) zu passivieren. Bis zur Ausübung des Umtauschrechts kommt eine Teilwerterhöhung der Verbindlichkeit aus der zwischenzeitlichen Wertsteigerung der der Umtauschanleihe zugrunde liegenden Aktien nicht in Betracht. Bei einer steuerlich rückwirkenden Verschmelzung findet auf den Verschmelzungsstichtag eine Neubewertung des gesamten und nicht nur des im Wege der Verschmelzung übergegangenen Vermögens statt (Bezug: § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG; § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB; § 2 UmwStG; § 8 KStG).
(1) Zwischen den Beteiligten ist die ertragsteuerliche Behandlung einer vorzeitig gekündigten Umtauschanleihe strittig. E...