Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 43 vom Seite 1105

Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25.5.2018 (Teil III)

Michael Baum

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAG-59649 Ab dem ist in allen EU-Mitgliedstaaten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar anzuwenden. Die DSGVO und die angepasste Abgabenordnung enthalten nun Regelungen über die Informationspflichten der Finanzbehörden und das Auskunftsrecht der betroffenen Personen sowie Beschränkungen dieser Rechte und Pflichten.

Ausführlicher Beitrag s. .

  • [i]Verantwortlicher muss betroffener Person Daten zur Verfügung stellenDer Verantwortliche (d. h. die zuständige Finanzbehörde) muss nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 DSGVO geeignete Maßnahmen treffen, um der betroffenen Person alle sie betreffenden Informationen gem. Art. 13 und 14 DSGVO und alle sie betreffenden Auskünfte gem. Art. 15 DSGVO „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ zu übermitteln.

  • [i]Unbegründete oder häufige AnträgeBei nachweislich offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung – exzessiven Anträgen einer betroffenen Person kann der Verantwortliche aber entweder ein angemessenes Entgelt verlangen oder sich weigern, aufgrund des Antrags tätig zu werden.

  • [i]Keine Informationspflicht, wenn betroffene Person bereits über die Informationen verfügtDie Finanzbehörde muss, wenn sie im Steuerverwaltungsverfahren personenbezogene Daten bei der betroffenen Person selbst erhebt, nach Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten eine Vielzahl von Inform...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen