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NWB direkt Nr. 43 vom Seite 1104

Zum Eintritt in den Anwendungsbereich von § 10d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG 2010

Manuel Brühl und Dr. Martin Weiss

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAG-59648 Die rechtsprechungsbrechende Regelung des § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG i. d. F. des JStG 2010 (vom , BGBl 2010 I S. 1768) kommt – wie die Parallelvorschrift des § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG – bei den Finanzgerichten an. Eine jüngere Entscheidung des FG Baden-Württemberg gibt Anlass, einen kritischen Blick auf die bisherige Rechtsprechung zu werfen (Urteil vom - 11 K 1669/13 NWB JAAAG-44887).

Ausführlicher Beitrag s. .

Verlustfeststellung nach § 10d Abs. 4 EStG

[i]Neuregelung zur Herstellung von Korrespondenz zwischen Steuer- und FeststellungsbescheidEnde 2010 wurde § 10d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG im Rahmen des JStG 2010 neu gefasst. Diese Vorschrift bezweckt, dass die Bescheide über gesonderte Verlustfeststellung auf den Besteuerungsgrundlagen beruhen, die auch im Festsetzungsverfahren zugrunde gelegt werden (Quasi-Grundlagenwirkung). Damit soll insbesondere sichergestellt werden, dass Steuerpflichtige nicht ohne Weiteres im Verlustfeststellungsverfahren von einer für sie vorteilhaften Rechtsprechungsentwicklung profitieren können, ohne dass sie bei der Steuerfestsetzung ihre Rechte geltend gemacht haben. Zur Anwendung kommen die neuen Vorschriften, wenn die Verlustfeststellungserklärung nach dem (Verkündung des JStG 2010 im BGBl) eingereicht wird.

Problemfall Eintritt in den zeitlichen Anwendungsbereich von § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG

[i]Probleme beim Übergang zum neuen RechtDas Pro...

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