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OLG Oldenburg 28.08.2017 9 U 29/17, NWB 43/2017 S. 3265

Gewährleistung | Bedeutung der Formulierung „Gekauft wie gesehen“ beim Gebrauchtwagenkauf

Die Formulierung „Gekauft wie gesehen“ im Rahmen eines Gebrauchtwagenkaufs, durch die der Verkäufer die Haftung für Mängel des Wagens ausschließen will, gilt nur für solche Mängel, die ein Laie ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen bei einer Besichtigung erkennen kann.

Anmerkung:

Die Käuferin eines gebrauchten Pkw wollte dieses nach einer gewissen Zeit zurückgeben und verlangte vom Verkäufer den Kaufpreis mit der Behauptung zurück, das Fahrzeug habe einen erheblichen Vorschaden, von dem sie beim Kauf nichts gewusst habe. Der Sachverständige hat den – erheblichen – Schaden im Prozess bestätigt. Der Verkäufer meinte, mit der im Kaufvertrag verwendeten Formulierung „Gekauft wie gesehen“ hätten die Parteien Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Das OLG Oldenburg hat der Klägerin Recht gege...

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