BMF - III C 3 - S 7344/17/10002 BStBl 2017 I S. 1350

Muster der Umsatzsteuererklärung 2018

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2018 werden die folgenden Vordruckmuster eingeführt:


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– USt 2 A
Umsatzsteuererklärung 2018
– Anlage UN
zur Umsatzsteuererklärung 2018
– USt 2 E
Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2018

(2) Die bisherige Anlage UR wurde in das Vordruckmuster USt 2 A und die bisherige Anleitung zur Anlage UR wurde in das Vordruckmuster USt 2 E integriert. Die bislang in der Anlage UR erforderlichen Eintragungen sind nun im Vordruckmuster USt 2 A (Abschnitte D bis I) vorzunehmen.

(3) Die weiteren Änderungen gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller bzw. drucktechnischer Art.

(4) Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen. Folgende Abweichung ist zulässig:

In dem Vordruck USt 2 A kann von dem Inhalt der Schlüsselzeile im Kopf des Vordruckmusters abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen Gründen unvermeidbar ist. Der Schlüssel „Vorgang” ist jedoch bundeseinheitlich vorgesehen (vgl. Ergebnis der Sitzung AutomSt III/92 zu TOP B 3.1).

In Fällen der Abweichung soll auf der Vorderseite der Vordrucke USt 2 A und Anlage UN unten rechts das jeweilige Bundesland angegeben werden. Andernfalls soll diese Angabe unterbleiben.

(5) Die für Zwecke des in einigen Ländern eingesetzten Scannerverfahrens in die Vordruckmuster USt 2 A und Anlage UN eingearbeiteten Barcodes haben eine Breite von jeweils 8 mm und einen Abstand zu den Lesefeld- sowie den Seitenrändern von jeweils mindestens 5 mm. Bei der Herstellung der Vordrucke sind die vorgenannte Barcode-Breite und die erforderlichen Mindestabstände zwischen den Barcodes und den Lesefeld- sowie den Seitenrändern einzuhalten.

(6) Die Umsatzsteuererklärung ist grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln (§ 18 Abs. 3 Satz 1 UStG i. V. m. § 87a Abs. 6 Satz 1 AO). Informationen hierzu sind unter der Internet-Adresse www.elster.de erhältlich.

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BMF v. - III C 3 - S 7344/17/10002


Fundstelle(n):
BStBl 2017 I Seite 1350
StB 2017 S. 359 Nr. 11
OAAAG-59886