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BBK Nr. 20 vom

Sponsoring von Arbeitnehmern bei sportlichen Veranstaltungen – Leserfrage

Lars Wohlfarth

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Frage

Eine Firma möchte ihren Mitarbeitern die Teilnehmergebühr für einen Stadtlauf zahlen und den mitlaufenden Mitarbeitern zudem mit dem Firmenlogo bedruckte T-Shirts zur Verfügung stellen. Wie sind diese beiden Maßnahmen (lohn-)steuerlich zu behandeln?

Antwort

Zur lohnsteuerlichen Beurteilung des Sport-Sponsorings von Arbeitnehmern ist im Ergebnis der Veranlassungszusammenhang entscheidend und ob die Veranstaltung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse stattfinden soll. Ein wichtiges Kriterium ist auch, welche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinsichtlich der Arbeitszeit getroffen wird. Wird der Lauf unter Anrechnung der Arbeitszeit durchgeführt, könnte dies ebenfalls für ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse sprechen. Weitere Indizien wären die Anmeldung und Benennung der Teilnehmer durch den Arbeitgeber und wenn der Arbeitgeber Organisator der Veranstaltung ist.

Um jedoch in gravierenden Fällen Rechtssicherheit zu erhalten, sollte ein kostenfreier Antrag auf Erteilung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG bei dem zuständigen Finanzamt in Erwägung gezogen werden.

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