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Steuerrecht | Neue BFH-Rechtsprechung zu GmbH-Gesellschafterdarlehen (§ 17 EStG)
Der BFH ändert seine Rechtsprechung zu § 17 EStG zum Nachteil der GmbH-Gesellschafter. Die neue Rechtsprechung gilt aus Vertrauensschutzgründen aber nur für Fälle ab dem . Der BFH hält in seiner Entscheidung nun nicht mehr am sog. Eigenkapitalersatzrecht fest.
[i]Bislang war § 17 EStG an das Eigenkapitalersatzrecht gekoppeltBislang konnten GmbH-Gesellschafter den Ausfall eines Darlehens, das sie ihrer GmbH gewährt hatten, steuerlich nach § 17 EStG absetzen, wenn das Darlehen eigenkapitalersetzenden Charakter hatte, insbesondere also entweder krisenbestimmt war oder in der Krise der GmbH stehengelassen wurde. Entsprechendes galt für eine Bürgschaft, die der GmbH-Gesellschafter für eine Verbindlichkeit der GmbH eingegangen war. Der Verlust des Darlehens, das im Fall des sog. Stehenlassens aber nur mit dem Verkehrswert anzusetzen war, bzw. die Zahlungen al...