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Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25.5.2018
Teil III: Informationspflichten der Finanzbehörden und Auskunftsrechte der betroffenen Personen
Ab [i]Teil I der Aufsatzreihe finden Sie in NWB 41/2017 S. 3143; Teil II ist in NWB 42/2017 S. 3203 abgedrucktdem ist in allen EU-Mitgliedstaaten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die Abgabenordnung wurde mit Wirkung ab dem an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst. In mehreren Beiträgen sollen die Auswirkungen des neuen Datenschutzrechts auf das Besteuerungsverfahren erläutert werden. In Teil III werden die Informationspflichten der Finanzbehörden und das Auskunftsrecht der betroffenen Personen sowie ihre europarechtlichen und nationalen Beschränkungen betrachtet. In Teil IV werden die neuen Regelungen zum gerichtlichen Rechtsschutz in steuerlichen Datenschutzfragen erläutert und in Teil V organisatorische Fragen des neuen Datenschutzrechts beleuchtet.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
Teil I, II, IV und V dieser Aufsatzreihe finden Sie unter: