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NWB Nr. 42 vom Seite 3195

Unzulässige Beitragserhöhungen in der PKV?

Ass. iur. Erika Simon

[i]Erste Instanz: AG Potsdam, Urteil vom 18.10.2016 - 29 C 122/16Der Kläger wollte sich nicht mit der Beitragserhöhung seiner privaten Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung, die er bei der beklagten Versicherung AG unterhält, abfinden und klagte. Das Urteil des AG Potsdam (29 C 122/16) hat die Versicherungsbranche im Oktober 2016 aufgeschreckt. Denn das Gericht entschied, dass die Beklagte die Beiträge unzulässig erhöht habe. Obwohl das Urteil (auch) auf Kritik gestoßen ist (vgl. Werber, VersR 2017 S. 1115 m. w. N.), [i]Zweite Instanz: LG Potsdam, Urteil vom 27.9.2017 - 6 S 80/16hat das LG Potsdam die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Die Versicherung AG will in Revision gehen. Sollte der BGH gegen sie entscheiden, hätte dies wahrscheinlich auch für andere Krankenversicherer weitreichende finanzielle Folgen. Aber um welche Fragen geht es überhaupt?

Hat ein unabhängiger Treuhänder der Beitragserhöhung zugestimmt?

[i]Gericht prüft Unabhängigkeit unter Rückgriff auf eine HGB-VorschriftDie Versicherung AG hat in den Krankenversicherungstarifen des Klägers durch einseitige Erklärung monatliche Beitragserhöhungen vorgenommen. Das durfte sie, „sofern ein unabhängiger Treuhänder die technischen Berechnungsgrundlagen überprüft und der Prämienanpassung zugestimmt hat“ (§ 203 Abs. 2 Satz 1 VVG). Nach Auf...

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