NWB Nr. 42 vom Seite 3177

Anpassungen der AO an die DSGVO

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren

Der Kühlschrank kauft ein, die Waschmaschine startet nachts zum günstigsten Stromtarif, das Fitness-Armband mahnt zur Bewegung,... die Digitalisierung macht es möglich. Allumfassend, allgegenwärtig verändert der digitale Wandel Markt, Mensch, Umwelt und Gesellschaft. Dahinter stehen Daten, viele Daten. Alles wird über alles erfasst. Nie zuvor wurden derart große Datenmengen erhoben, verarbeitet, ausgewertet, vernetzt und neu verknüpft wie heute. Nie zuvor war aber auch die Gefahr des Datenmissbrauchs so groß wie heute. Datenschutz ist somit wichtiger denn je. Folgerichtig haben der Europäische Rat und das Europäische Parlament im Frühjahr 2016 – nach etwa vierjährigen Verhandlungen – die EU-Datenschutz-Grundverordnung verabschiedet. Am wird die neue Verordnung Geltung erlangen und dann die EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 ersetzen. Bis dahin sind die nationalen Gesetzgeber aufgerufen, die Regelungsspielräume der Datenschutz-Grundverordnung mit Leben zu füllen. Der Bundesgesetzgeber hat hier einen ersten wichtigen Schritt getan und im Frühjahr dieses Jahres das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) verabschiedet. Ein wesentlicher Teil des DSAnpUG-EU befasst sich mit der Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes und hier insbesondere mit einer speziellen Regelung zur Zulässigkeit der Verarbeitung von Beschäftigtendaten (s. hierzu ausführlich Olbertz, NWB DAAAG-51657).

Die Anpassungen der Abgabenordnung an die Datenschutz-Grundverordnung erfolgten hingegen mit dem im Juli dieses Jahres verkündeten Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften. Grundsätzlich ist der vom Europarecht gesetzte Regelungsspielraum für den nationalen Gesetzgeber eng gesteckt. Diesen Raum hat der deutsche Gesetzgeber mit den §§ 2a, 29b ff. AO n. F. aber genutzt. Anlass für Baum, in seiner fünfteiligen Aufsatzreihe „Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem “ aufzuzeigen, wie sich das neue Datenschutzrecht im Einzelnen auf das Besteuerungsverfahren auswirkt. Gestartet ist die Reihe in NWB GAAAG-58454 mit allgemeinen Fragen des neuen Datenschutzrechts und der zentralisierten Datenschutzaufsicht über Finanzbehörden. Thema des in dieser Ausgabe auf NWB JAAAG-58868 erscheinenden Teils II ist die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden.

Neugierig war der Abgeordnete Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Er wollte wissen, bei wie vielen Gesetzen und Verordnungen Anpassungsbedarf an die Datenschutz-Grundverordnung besteht. Bei mindestens 40, lässt sich die Antwort des Staatssekretärs Engelke (BT-Drucks. 18/13581 S. 10) wohl zusammenfassen. Die Liste beginnt mit A wie Abfallverbringungsgesetz und endet bei V wie Vorsorgeregister-Verordnung – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2017 Seite 3177
QAAAG-59508