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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt
Unter Berücksichtigung der Grundsätze des NWB NAAAG-45930 regelt das die Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt neu. Abschn. 8.1 UStAE wird dahingehend geändert, dass nicht nur Dienstleistungen im Bereich des Beladens/Entladens eines Schiffs, sondern auch vorausgehende Dienstleistungen steuerfrei sein können.
Der EuGH hatte mit Urteil vom - Rs. C-33/16 entschieden, dass nach Art. 148 Buchst. d MwStSystRL nicht nur Dienstleistungen im Bereich des Beladens und Entladens eines Schiffs i. S. von Art. 148 Buchst. a MwStSystRL steuerfrei sein können, die auf der letzten Handelsstufe einer solchen Dienstleistung erbracht werden, sondern auch auf einer vorausgehenden Handelsstufe erbrachte Dienstleistungen, wie etwa eine von einem Unterauftragnehmer an ei...