Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Gewährung der Steuerermäßigung für außerhalb des Haushalts erbrachte Handwerkerleistungen
Mit Urteil vom hat das FG Nürnberg klargestellt, dass die tarifliche Einkommensteuer nach § 35a Abs. 3 EStG nicht um Werkleistungen, die außerhalb des Haushalts in der Betriebsstätte des Handwerkers erbracht werden, zu ermäßigen ist. Die Grenzen des Haushalts i. S. des § 35a Abs. 4 EStG werden allerdings nicht ausnahmslos durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt. Vielmehr kann auch die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem, Grund erbracht werden, nach § 35a Abs. 3 und Abs. 4 EStG begünstigt sein, wenn es sich dabei um Leistungen handelt, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem [i]Grundlagen „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ NWB TAAAE-62140 Haushalt dienen.
Im Urteilsfall war streitig, ob die tarifliche Einkommensteuer nach § 35a Abs. 3 EStG auch um solche Aufwendungen zu ermäßigen...