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Einkommensteuer | Aufteilung der an ausländische Sozialversicherungsträger geleisteten Globalbeiträge für 2018
Das die Aufteilung der an ausländische Sozialversicherungsträger geleisteten Globalbeiträge zur Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für den Veranlagungszeitraum 2018 angepasst.
Die geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) sind staatenbezogen aufzuteilen. Das BMF-Schreiben enthält entsprechende Tabellen zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen. Die Tabellen sind für den Veranlagungszeitraum 2018 anzuwenden und gelten für den gesamten Veranlagungszeitraum. Die Aufteilung von Globalbeiträgen, die an Sozialversicherungsträger in Ländern außerhalb Europas geleistet werden, ist nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen.