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Die GmbH & Co. KG in der Nachfolgeplanung von Familienbetrieben
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAG-58871 Die GmbH & Co. KG ist eine beliebte Rechtsform, da sie die Haftung wie bei der Kapitalgesellschaft beschränkt und die Vorteile der Personengesellschaft bietet. Die Einheitsgesellschaft ist beim Gesellschafterwechsel durch vorweggenommene Erbfolge und im Erbfall vorteilhaft.
Ausführlicher Beitrag s. .
Besonderheiten der Einheits-GmbH & Co. KG: Bei [i]GmbH-Anteil ist vom Gesellschafterwechsel nicht betroffender Einheitsgesellschaft sind die Kommanditisten nur an der KG beteiligt und einzige Gesellschafterin der Komplementär-GmbH ist die KG selbst. Damit findet beim Gesellschafterwechsel nur eine Übertragung der Kommanditanteile statt. Auch vom Erbfall wird der GmbH-Anteil nicht berührt, so dass sich bei bestehender Fortsetzungsklausel oder qualifizierter Nachfolgeklausel die sonst notwendigen Abtretungs- und Einziehungsklauseln erübrigen und es auch nicht wie bei der typischen GmbH & Co. KG zur Entnahme des GmbH-Anteils kommen kann.
Vorweggenommene Erbfolge in die Gesellschaftsanteile: Die [i]Neue BFH-Rechtsprechung zur Mitübertragung von Sonderbetriebsvermögenunentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils erfolgt nach § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG zum Buchwert, wobei funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen mit übertragen werden muss. Dabei stellt die neue Rechtspr...BStBl 2013 I S. 1164