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SteuerStud Nr. 1 vom Seite 42

Außenprüfung

Verwertungsverbote im Außenprüfungsverfahren

Tim R. Hannig

Ob rechtswidrig erlangte Beweismittel verwertet werden dürfen, ist nicht nur im Strafverfahren von hoher praktischer Bedeutung. Auch i. R. der Außenprüfung können Verwertungsverbote mit der Konsequenz eingreifen, dass die Finanzbehörde Erkenntnisse, die in rechtswidriger Art und Weise gewonnen wurden, im Besteuerungsverfahren nicht berücksichtigen darf. Der nachfolgende Beitrag erläutert zunächst unter welchen Voraussetzungen Verwertungsverbote im Außenprüfungsverfahren entstehen und welche Konsequenzen sich hieraus für die Finanzbehörde und den Stpfl. ergeben. Sodann werden die Besonderheiten erörtert, die bei der Geltendmachung von Verwertungsverboten im Besteuerungsverfahren zu beachten sind.

Das Schaubild des Autors, „Verwertungsverbote im Außenprüfungsverfahren“, SteuerStud 1/2018 S. 3 NWB IAAAG-59327, ergänzt den nachfolgenden Beitrag.

I. Allgemeine Grundlagen

1. Begriffliche Einordnung

Verwertungsverbote schränken die behördliche Erkenntnisgewinnung für solche Informationen ein, die nicht im Einklang mit der Rechtsordnung erlangt wurden. Im Kontext der Außenprüfung bedeutet das, dass im Prüfungsverfahren in verfahrensrechtlich nicht ordnungsgemäß...

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