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Der neue § 4i EStG
[i] Ausführlicher Beitrag s. Seite 720 Die in Deutschland geltende zweistufige Gewinnermittlung und die vielen Sondervorschriften bei der Besteuerung von Personengesellschaften bringen insbesondere im Kontext des internationalen Steuerrechts enorme Probleme mit sich, die der Gesetzgeber u. a. durch die Einführung des § 4i EStG eindämmen will; die neue Vorschrift ist erstmals im Veranlagungszeitraum 2017 anzuwenden.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Normzweck
[i]Abzugsverbot richtet sich gegen sogenannte „Double-Dip“-StrukturenIn vielen Fällen kommt es zu doppelten Abzügen von Sonderbetriebsausgaben, sogenannten Double-Dip-Strukturen, weil die Mehrheit der ausländischen Steuerrechtsordnungen das deutsche Besteuerungskonzept für Gesellschafter (Mitunternehmer) nicht kennt. Das heißt, bei wirtschaftlicher Einmalbelastung entsteht eine steuermindernde Doppelberücksichtigung im In- und Ausland, die nun – durch das in § 4i EStG normierte Abzugsverbot für die inländischen Sonderbetriebsausgaben – verhindert wird.
Als Rechtsfolge des 4i Satz 1 EStG greift das Abzugsverbot bei Sonderbetriebsausgaben „soweit“ diese Aufwendungen auch die Steuerbemessungsgrundlage im anderen Staat mindern, in dem der Gesellschafter unbeschränkt steuerpflichtig ist....