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FG Köln Urteil v. - 7 K 2603/14 EFG 2017 S. 1646 Nr. 20

Gesetze: EStG § 22 Nr 2, EStG § 23 Abs 1 Satz 1 Nr 2, EStG § 19 Abs 1

Arbeitslohn/privates Veräußerungsgeschäft

Gewinn aus Optionsgeschäft, Sonderrechtsbeziehung

Leitsatz

Der Gewinn aus dem Verkauf von Optionen auf Aktien des Konzernmutterunternehmens, die zu marktüblichen Konditionen erworben wurden, ist nicht als Arbeitslohn steuerpflichtig, sondern als Veräußerungsgeschäft auf der privaten Vermögensebene einzuordnen, wenn durch den Erwerb der Wertpapiere eine Sonderrechtsbeziehung entsteht, die neben das Arbeitsverhältnis tritt und die Wertpapiere als eigenständige Erwerbsgrundlage qualifiziert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 1646 Nr. 20
DAAAG-59090

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FG Köln, Urteil v. 24.03.2017 - 7 K 2603/14

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