vGA bei teilweisem Verzicht auf Darlehensforderungen gegenüber (ehemaligen) Gesellschafter
Leitsatz
1. Sofern die Leistungen einer Kapitalgesellschaft auf einem „rechtzeitig geschlossenen” Vertrag beruhen, ist für die Frage
der Annahme einer vGA grundsätzlich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen.
2. Auch ein früherer Gesellschafter kann daher aufgrund seiner damaligen Rechtsstellung als Gesellschafter noch Empfänger
einer vGA sein.
Tatbestand
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 22/2017 S. 1032 EFG 2017 S. 1815 Nr. 22 GmbH-StB 2018 S. 23 Nr. 1 KSR direkt 2017 S. 12 Nr. 11 NWB-EV 2017 S. 369 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 42/2017 S. 3187 EAAAG-59081
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