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Miete, kalkulatorische
Zusammenfassung
Wird das Geschäft im eigenen Gebäude betrieben, fallen keine Mietaufwendungen an. Um eine Vergleichbarkeit zu Unternehmen herzustellen, die in angemieteten Räumen ihr Unternehmen betreiben, bieten sich kalkulatorische Mietaufwendungen an.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2891 | Verrechnete kalkulatorische Miete/Pacht |
4991 | Kalkulatorische Miete und Pacht |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6982 | Verrechnete kalkulatorische Miete/Pacht |
6972 | Kalkulatorische Miete und Pacht |
1.3 IKR
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
6700 | Mieten, Pachten | |
91 | Kostenrechnerische Korrekturen | |
92 | Kostenarten und Leistungsarten |
2. Rechtsgrundlagen
§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB, § 255 Abs. 2 HGB, § 4 Abs. 4 EStG, R 6.3 EStR, H 6.3 EStH „Kalkulatorische Kosten”.
3. Wie wird kontiert?
3.1 Handelsrecht
Hat ein Unternehmen Geschäftsräume angemietet, muss der Mietaufwand bei der Ermittlung des Verkaufspreises für die eigenen Produkte berücksichtigt werden, damit das Unternehmen nicht mit Verlust arbeitet. Stellt der Geschäftsinhaber eigene Räume zur Verfügung, entstehen einerseits keine Mietaufwendungen, auf der anderen Seite kann der Unternehmer auch keine Mieterträge durch a...