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Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen
(1) Die Abzinsung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen richtet sich gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e Satz 2 EStG nach dem Zeitraum bis zur erstmaligen Erfüllung der Sachleistungspflicht. Diesen hat der Stpfl. darzulegen und mit Stichpro ben zu belegen (Anschluss an NWB EAAAE-62158, BStBl 2014 II S. 517 = Kurzinfo StuB 2014 S. 345 NWB AAAAE-63247). (2) Der Ermittlung des Zeitaufwands für die Betreuung pro Vertrag und Jahr kommt auch im Hinblick auf den gegenüber einer Abzinsung über die jeweilige Vertragsdauer verkürzten Abzinsungszeitraum nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e Satz 2 EStG und einen daraus folgenden höheren Barwert entscheidende Bedeutung zu (Bezug: § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e Satz 2 EStG; § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Nach gefestigter BFH-Rechtsprechung ist eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands zu bilden, wenn ein Versicherungsvertreter die Abschluss...BStBl 2014 II S. 517BStBl 2014 II S. 675