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Einkommensteuer | Besuch einer Fachschule für Wirtschaft nach Ausbildung zur Steuerfachangestellten keine „mehraktige Ausbildung“
Das entschieden, dass es sich bei dem im Anschluss an eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten erfolgten Besuch einer Fachschule für Wirtschaft neben einer Vollzeitbeschäftigung im Ausbildungsberuf nicht um den zweiten Teil einer mehraktigen Berufsausbildung handelt.
Die Familienkasse lehnte die Kindergeldgewährung mit der Begründung ab, die Tochter habe ihre erste Berufsausbildung (Steuerfachangestellte) abgeschlossen und befinde sich aktuell in einer weiteren (zweiten) Berufsausbildung. Ihre daneben ausgeübte Berufstätigkeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden stehe einem Kindergeldanspruch gem. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG entgegen. Der Kläger vertrat jedoch die Auffassung, dass es sich bei der Ausbildung der Tochter zur Steue...BStBl 2016 II S. 163