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NWB Nr. 41 vom Seite 3123

Zum Thema „Fehlendes Widerspruchsverfahren“ ...

Ein Nachtrag zu „Straßenausbaubeiträge – ein kleiner Überblick über ein großes Ärgernis“ (Simon, NWB 35/2017 S. 2646): Der verfahrensrechtliche Praxistipp (auf jeden Fall gegen einen Beitragsbescheid Widerspruch einlegen und Klage erheben) ist für Leser in allen Bundesländern gedacht. Da es aber in Niedersachsen kein Widerspruchsverfahren gibt, gilt der Praxistipp nur für die anderen Bundesländer in Gänze. Der Praxistipp lautet daher vollständig, dass Betroffene, die in einem anderen Bundesland als Niedersachsen wohnen, auf jeden Fall gegen einen Beitragsbescheid Widerspruch einlegen und Klage erheben sollten. Ein Nachteil für die Niedersachsen, die gleich klagen müssen, wenn sie sich gegen einen Straßenausbaubeitrag zur Wehr setzen wollen.

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