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Änderung der Schenkungsteuerfestsetzung für den Vorwerb kein rückwirkendes Ereignis beim Nacherwerb
Festsetzungsverjährung kann auch dann schon eintreten, wenn die Steuer für den Vorerwerb noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurde
Der BFH hat die Frage geklärt, ob es dem Finanzamt erlaubt ist, die Schenkungsteuerfestsetzung auf einen Nacherwerb zulasten des Steuerpflichtigen zu ändern, wenn der Schenkungsteuerbescheid für einen nach § 14 ErbStG zu berücksichtigenden Vorerwerb zulasten des Steuerpflichtigen geändert wird.
Der Streitfall
Ein Vater hatte seiner Tochter innerhalb von knapp fünf Monaten in zwei Tranchen erhebliche Vermögenswerte geschenkt. Die Festsetzung der Schenkungsteuer erfolgte sowohl für den ersten Erwerb (Vorerwerb), bei dem es sich um Betriebsvermögen handelte, als auch für den späteren Erwerb (Nacherwerb) zeitnah. Jahre später erhöhte das Finanzamt aufgrund einer Betriebsprüfung die Schenkungsteuer auf den Vorerwerb. Zugleich sah es sich berechtigt, den Schenkungsteuerbescheid für den Nacherwerb zulasten der Beschenkten zu ändern, obwohl die Festsetzungsfrist für den Nacherwerb bereits abgelaufen war.
Streitig war, ob die Änderung des Schenkungsteuerbescheids für den Vorerwerb zu einer Verlängerung oder Hemmung der Festsetzungsfrist der Steuerfestsetzung des Nacherwerbs führt. Eine Änderungsbefugnis kann nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 AO insbesondere vorliegen, wenn es sich bei der Festsetzung der ...