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FG Köln 30.06.2016 11 K 3657/14, BBK 19/2017 S. 897

Steuerrecht | Keine kürzere Nutzungsdauer bei Gebäuden

Eine tatsächlich kürzere Nutzungsdauer eines Gebäudes im Sinne von § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG als die gesetzlich vorgegebene Nutzungsdauer von 50 Jahren (Privatvermögen) bzw. 33,3 Jahren (Betriebsvermögen) kommt nur bei technischem Verschleiß oder bei einer wirtschaftlichen Entwertung in Betracht.

[i]Technischer Verschleiß Ein technischer Verschleiß setzt eine Beeinträchtigung der Nutzungsdauer der tragenden Teile des Gebäudes, also insbesondere des Rohbaus, voraus. Hingegen genügt es nicht, dass das Gebäude aufgrund seines Alters die üblichen Bauschäden und Baumängel aufweist.

[i]Wirtschaftliche EntwertungEine wirtschaftliche Entwertung ist nur dann gegeben, wenn die Möglichkeit einer wirtschaftlich sinnvollen (anderweitigen) Nutzung oder Verwertung des Gebäudes endgültig entfallen ist.

[i]Gesamtnutzungsdauer von mehr als 50 Jahren möglichHingegen ist der Ansatz einer tatsäch...

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