Insolvenzverfahren; Frage der Geltendmachung v. Vorsteuer für Rechtsanwaltskosten
Leitsatz
Bei den strittigen Rechtsanwaltskosten fehlt der erforderliche direkte und unmittelbare Zusammenhang zwischen einer Eingangs-
und einer beabsichtigten Ausgangsleistung i.S.d. § 15 Abs. 1 UStG. Es fehlt die zum Vorsteuerabzug berechtigende Verknüpfung,
wenn der Insolvenzverwalter in einer Phase, in der die unternehmerische Tätigkeit bereits beendet ist, lediglich Gesellschaftereinlagen
zur Mehrung der Masse zurückfordert.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2017 S. 2134 Nr. 37 DStR 2018 S. 9 Nr. 23 DStRE 2018 S. 1006 Nr. 16 EFG 2017 S. 1547 Nr. 18 ZIP 2017 S. 2020 Nr. 42 FAAAG-58544
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