Insolvenzverfahren; Frage der Geltendmachung v. Vorsteuer für Rechtsanwaltskosten
Leitsatz
Bei den strittigen Rechtsanwaltskosten fehlt der erforderliche direkte und unmittelbare Zusammenhang zwischen einer Eingangs-
und einer beabsichtigten Ausgangsleistung i.S.d. § 15 Abs. 1 UStG. Es fehlt die zum Vorsteuerabzug berechtigende Verknüpfung,
wenn der Insolvenzverwalter in einer Phase, in der die unternehmerische Tätigkeit bereits beendet ist, lediglich Gesellschaftereinlagen
zur Mehrung der Masse zurückfordert.
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Fundstelle(n): BB 2017 S. 2134 Nr. 37 DStR 2018 S. 9 Nr. 23 DStRE 2018 S. 1006 Nr. 16 EFG 2017 S. 1547 Nr. 18 ZIP 2017 S. 2020 Nr. 42 FAAAG-58544
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