Die die Vermeidung der Doppelbelastung mit Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer bezweckende Grunderwerbsteuerbefreiung nach
§ 3 Nr. 2 GrEStG greift auch ein, wenn die zur Anteilsvereinigung i.S.d. § 1 Abs.3 Nr.1 GrEStG führende Änderung im Gesellschafterbestand
einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft auf einer schenkweisen Anteilsübertragung beruht (vgl. , BFHE 237, 466, BStBl II 2012, 793).
Die Grunderwerbsteuerbefreiung einer früheren, der Anteilsvereinigung vorausgegangenen freigebigen Zuwendung von Anteilen
kommt nicht in Betracht, wenn das Grundstück erst nach diesem Zeitpunkt von der Kapitalgesellschaft erworben worden ist und
daher der der Gesellschaft grunderwerbsteuerrechtlich noch nicht zuzurechnen war.
Für die Befreiung von der Grunderwerbsteuer durch den ausschließenden Vorrang der Erbschaft- und Schenkungssteuer kommt es
nicht auf die Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungssteuer und deren tatsächlicher Höhe an.
Fundstelle(n): BB 2017 S. 2326 Nr. 40 DStR 2018 S. 8 Nr. 37 DStRE 2018 S. 1319 Nr. 21 EFG 2017 S. 1748 Nr. 21 ErbStB 2017 S. 366 Nr. 12 GmbH-StB 2017 S. 345 Nr. 11 GmbH-StB 2018 S. 28 Nr. 1 UVR 2017 S. 333 Nr. 11 LAAAG-58542
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 21.08.2017 - 7 K 471/17 GE
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