Rechtsschutz gegen eine den Antragszeitraum nur teilweise abdeckende Kindergeldfestsetzung: Auslegung als Ablehnung für den
noch offenen Zeitraum
Leitsatz
Wird einem Kindergeldantrag durch die Familienkasse unter Hinweis auf einen im Übrigen noch bestehenden Aufklärungsbedarf
zunächst lediglich ab einem dem begehrten Festsetzungsbeginn nachfolgenden Zeitraum entsprochen, so beinhaltet diese Teilbewilligung
keine Ablehnung der Kindergeldfestsetzung für den noch offenen Zeitraum.
Eine zulässige Untätigkeitsklage, mit der die Familienkasse zur Festsetzung des Kindergeldes für den noch offenen Zeitraum
verpflichtet werden soll, setzt bei dieser Verfahrenslage zunächst die Erhebung eines Untätigkeitseinspruchs voraus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BAAAG-58541
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 06.03.2017 - 7 K 3673/16 Kg
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