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BBK Nr. 19 vom

Private Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge

Julia Breer und Karin Goy

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Steuerrechtliche Definition von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen

[i]Schönfeld/Plenker, Elektrofahrzeuge, Lexikon NWB GAAAF-90416 Ein Elektrofahrzeug im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG ist ein Kraftfahrzeug, das nicht mit einem herkömmlichen Verbrennungsmotor ausgestattet ist. Das Fahrzeug wird ausschließlich durch einen Elektromotor angetrieben, der ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Batterien oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist wird.

Ein Hybridelektrofahrzeug (sog. Plug-In-Hybrid-Fahrzeug) ist mit einem Verbrennungsmotor und einem Elektromotor ausgestattet und bezieht die Leistung aus einem Betriebskraftstoff und einer Batterie. Hybridelektrofahrzeuge im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG müssen extern aufladbar sein.

II. Besteuerung der Privatnutzung von Elektrofahrzeugen

Wird ein betriebliches Elektrofahrzeug vom Unternehmer selbst privat genutzt, liegt im Hinblick auf die Privatnutzung eine Entnahme vor, die eine Gewinnerhöhung darstellt.

Für die Ermittlung der Höhe der Entnahme des Unternehmers können unter Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen entweder die 1 %-Regelung oder die Fahrtenbuchmethode angewendet werden.

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