Bilanzierung | DRÄS 8 zur Änderung des DRS 20 Konzernlagebericht verabschiedet (WPK)
Am verabschiedete das Deutsche Rechnungslegungs
Standards Committee e.V. (DRSC) den Deutschen Rechnungslegungs
Änderungsstandards Nr. 8 (DRÄS 8). Die Änderungen betreffen im Wesentlichen DRS
20 "Konzernlagebericht" und ergeben sich aus dem im April 2017 in Kraft
getretenen Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der
Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten
(CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz).
Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz führt neue Berichtspflichten ein, die einerseits die Angaben zum Diversitätskonzept für die Leitungsorgane und andererseits die nichtfinanzielle Erklärung zum Gegenstand haben. Hierfür wurden im DRS 20 zwei zusätzliche, konkretisierende Abschnitte eingefügt.
Quelle: WPK online (Sc)
Fundstelle(n):
VAAAG-58342