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OLG Naumburg Beschluss v. - 3 UF 243/16

Leitsatz

Leitsatz:

Zur Durchführung des Versorgungsausgleichs bei VBL-Anrechten trotz der erneuten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 09.03.016 (Az.: IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15) zur Unwirksamkeit der VBL-Satzung hinsichtlich der Ermittlung von Spargutschriften.

Fundstelle(n):
YAAAG-58192

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG Naumburg, Beschluss v. 14.02.2017 - 3 UF 243/16

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