LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 5 AS 449/17 B ER
Leitsatz
Leitsatz:
1. Tätigkeiten, die in der Bundesrepublik Deutschland zwar ausgeübt werden, aber nicht deren Rechts- und Verwaltungsvorschriften unterliegen, für die insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland keine Sozialabgaben abgeführt werden, scheiden für eine Antwort auf die Frage, ob gemäß § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FreizügG/EU eine Tätigkeit von mehr als einem Jahr ausgeübt wurde, aus.
2. Das dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß § 41a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 SGB II eingeräumte Ermessen ist nicht aufgrund des existenzsichernden Charakters der Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhaltes nach dem SGB II auf Null reduziert.
Fundstelle(n): SAAAG-58155
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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 24.03.2017 - L 5 AS 449/17 B ER
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