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Track 24 | Körperschaftsteuer: Gemeinnützigkeit bei Durchführung von Jugendreisen
Der BFH muss in einem Revisionsverfahren klären, ob ein Verein, der Kinder und Jugendliche aus allen sozialen Schichten fördert, die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfüllt, wenn er diesen Zweck hauptsächlich durch die Organisation und Durchführung von betreuten Jugendreisen verwirklicht. Das FG Köln hat dies in erster Instanz verneint. Bei Kindern und Jugendlichen könne die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit nicht einfach unterstellt werden.
Beim V. Senat des Bundesfinanzhofs ist die spannende Frage anhängig: Ist ein Verein, der Kinder und Jugendliche aus allen sozialen Schichten fördert, gemeinnützig und damit von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit? Und zwar dann, wenn der Vereinszweck hauptsächlich durch die Organisation und Durchführung von betreuten Jugendreisen verwirklicht wird?
Das FG Köln hat dies in erster Instanz verneint. Bei Kindern und Jugendlichen könne die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit nicht einfach unterstellt werden. Es wären daher Aufzeichnungen darüber erforderlich gewesen, wem die Unterstützung konkret zugutegekommen ist. Solche Aufzeichnungen hatte der Verein aber nicht geführt.
Für alle, die sich das Aktenzeichen beim BFH notie...