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Erbrecht – Irrtumsanfechtung bei überschuldetem Nachlass (OLG)
Die Erbschaft eines überschuldeten Nachlasses kann unter bestimmten Umständen angefochten werden.
Sachverhalt: Da die Erblasserin kein Testament verfasst hatte, waren der Ehemann und die beiden Geschwister der Verstorbenen als gesetzliche Erben berufen. Während die Schwester die Erbschaft direkt ausgeschlagen hatte, ließ der Bruder die sechswöchige Frist zur Ausschlagung der Erbschaft zunächst verstreichen. Damit galt die Erbschaft für ihn als angenommen (§ 1943 BGB). Danach erklärte der Bruder die Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen Irrtums. Er habe nicht gewusst, dass der Nachlass überschuldet sei (vgl. hierzu OLG Köln, Pressemitteilung 27/2017).
Hierzu führte das OLG Köln weiter aus:
Der Irrtum über die Überschuldung des Nachlasses berechtigt zur Anfechtung gemä...