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FG München 31.03.2017 13 K 2270/15, IWB 18/2017 S. 674

FG München | Keine Steuerpflicht von Beiträgen eines Grenzpendlers zur betrieblichen Versorgungskasse in Österreich

Eine Arbeitgeberleistung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen (hier: Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz der Republik Österreich – BMSVG) an eine betriebliche Versorgungskasse ist im Zeitpunkt ihrer Erbringung dem Arbeitnehmer zugeflossener Arbeitslohn, der jedoch als Zukunftssicherungsleistung nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfrei ist.

Hinweis:

Der [i]Beitragszahlungen sind Zukunftssicherungsleistung – Liste der Legaldefinition § 2 LStDV ist nicht abschließendKl. war als Grenzgänger bei einem österreichischen Arbeitgeber beschäftigt. Nach den Regelungen des betrieblichen Mitarbeiter-Selbständigenvorsorgegesetzes führte sein Arbeitgeber den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil am Arbeitslohn des Kl. an die zuständige betriebliche Versorgungskasse ab. Das deutsche Finanzamt setzte die Beitragszahlung als steuerpflichtigen Arbeitslohn an. Das FG München bestätigte diese Entscheidung. Durch die Bei...

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