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Price Setting- vs. Outcome Testing-Ansatz – aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen für deutsche Unternehmen
[i]GAufzV vom 12.7.2017 NWB VAAAG-53177 Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung am (GAufzV n. F.) hat der deutsche Verordnungsgeber nicht nur die bislang geltende GAufzV an die gesetzlich vorgesehene dreistufige Verrechnungspreisdokumentation angepasst, sondern auch die bereits in der Vergangenheit von der Finanzverwaltung bevorzugte Anwendung des sogenannten „Price Setting“-Ansatzes für Zwecke der Verrechnungspreisanalyse untermauert.
So fordert § 1 Abs. 3 Satz 1 GAufzV n. F. vom Steuerpflichtigen Vergleichsdaten heranzuziehen, „soweit solche Daten im Zeitpunkt der Vereinbarung des jeweiligen Geschäftsvorfalls [...] vorhanden sind oder soweit er sich solche Daten mit zumutbarem Aufwand aus ihm frei zugängliche Quellen beschaffen kann.“ Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 GAufzV n. F. soll der Steuerpflichtige darüber hinaus für Zwecke der Erstellung seines [i]Im Local File zu erfassende Informationen zum Price SettingLocal File im Rahmen der Verrechnungspreisanalyse insbesondere folgende Informationen erfassen:
Angaben zum Zeitpunkt der Verrechnungspreisbestimmung,
Aufzeichnungen der im Zeitpunkt der Verrechnungspreisbestimmung verfügbaren und zur Preisbestimmung verwendeten Informationen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind.