Erwerbsvorgang auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage
Erwerb von Miteigentumsanteilen durch privatschriftliche Änderung der notariell vereinbarten Auseinandersetzung und Teilung
einer GbR
Leitsatz
1. Ein Erwerbsvorgang auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage i. S. v. § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG liegt u. a. dann vor,
wenn ein Gesellschafter im Rahmen der Auseinandersetzung einer GbR ein der Gesellschaft gehörendes Grundstück übertragen bekommt
und damit der Erwerber statt seines Anteils am Liquidationserlös das Grundstück erhält.
2. Der (privatschriftlich vereinbarte) Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer grundbesitzenden GbR in Abänderung eines notariell
beurkundeten Auseinandersetzungs- und Teilungsvertrags ist kein Erwerb auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage. Die Grunderwerbsteuer
ist daher in einem solchen Fall nicht gem. § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG nach dem Grundbesitzwert, sondern gem. § 8 Abs. 1
GrEStG nach der Gegenleistung zu bemessen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.