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NWB BB 10/2017 S. 293

IHK: Zwangsmitgliedschaft rechtens

Die Zwangsmitgliedschaft von Unternehmen in einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ist verfassungskonform. Firmen haben keine Möglichkeit, aus der Kammer auszutreten. Allerdings müssen die Kammern auch Minderheitsinteressen berücksichtigen und repräsentieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden ( NWB RAAAG-52082).

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