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Einkommensteuer | Vorhalten einer Wohnung am Arbeitsort aus ausschließlich beruflichen Gründen während der Elternzeit
Das wie folgt entschieden: Zieht eine Arbeitnehmerin bei der Geburt ihres Kindes mit ihrem Lebensgefährten an einem anderen Ort zusammen und behält sie während der Elternzeit ihre Wohnung am bisherigen Arbeitsort bei, ist ein Werbungskostenabzug für die Wohnung am Arbeitsort weiter möglich, wenn das Vorhalten der Wohnung aus ausschließlich beruflichen Gründen erfolgt ist und denkbare andere, private Gründe entweder gar nicht vorlagen oder allenfalls völlig geringfügig waren.
Die Klägerin war seit 1998 in B als angestellte Augenärztin tätig. Nach der Geburt ihrer Tochter beantragte sie Elternzeit für den Zeitraum bis und zog zu ihrem Lebensgefährten, welcher an einem anderen Ort wohnte. Die Klägerin kündigte ihre...