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Einkommensteuer | Erstmalig im Rahmen einer Betriebsprüfung geltend gemachte Betriebsausgaben
Mit Urteil vom stellt das FG Hamburg klar, dass Beweisschwierigkeiten, die sich durch Zeitablauf ergeben, zulasten des Steuerpflichtigen gehen, wenn dieser erstmalig im Rahmen seiner während der Betriebsprüfung eingereichten Selbstanzeigen Aufwendungen für an ihn erbrachte Fremdleistungen erklärt.