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Pauschales Betriebsausgabenabzugsverbot von 5 % bei steuerfreien Auslandsdividenden
Das pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot in Höhe von 5 % der Dividendeneinnahmen gilt auch dann, wenn die Dividenden nicht nach der regulären Regelung für Kapitalgesellschaften steuerfrei sind, sondern wenn sie aufgrund einer Sonderregelung nach dem Außensteuergesetz steuerfrei sind. In Höhe von 5 % sind die Dividenden dann steuerpflichtig.
Hintergrund: Erhält eine Kapitalgesellschaft eine Dividende von einer Tochtergesellschaft, ist die Dividende zwar steuerfrei. Dafür werden jedoch 5 % der Dividende als nichtabziehbare Betriebsausgaben behandelt und müssen damit versteuert werden. Im Ergebnis bleibt die Dividende, die eine Kapitalgesellschaft von einer Tochtergesellschaft erhält, zu 95 % steuerfrei. Neben dieser allgemeinen Steuerbefreiung gibt es noch spezielle Steuerbefreiungen fü...