AO / FGO: Erlass von Säumniszuschlägen
bei Zahlungsunfähigkeit
Leitsatz
Der
(hälftige) Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Gründen kommt
dann in Betracht, wenn der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Fälligkeit
wirtschaftlich nicht in der Lage war, die fälligen Steuern bzw.
Nebenleistungen zu begleichen. Die Säumniszuschläge verfehlen dann
ihren Zweck als Druckmittel, den Steuerpflichtigen zur Zahlung anzuhalten.
Der Steuerpflichtige hat zum Nachweis seiner Zahlungsunfähigkeit
die Finanzbehörden durch entsprechenden Vortrag und Vorlage von
Nachweisen in die Lage zu versetzen, die Vermögensverhältnisse vollumfänglich
zu prüfen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): SAAAG-57225
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 28.06.2017 - 2 K 154/16
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