Zinszahlungen eines Betriebes gewerblicher
Art an Trägerkörperschaft für ein unter marktüblichen Bedingungen
gewährtes internes Darlehen zur Finanzierung der Übertragung von
wesentlichen Betriebsgrundlagen als verdeckte Gewinnausschüttung
- Scheitern der Betriebsvermögensübertragung
Leitsatz
1. Zinszahlungen eines Betriebes
gewerblicher Art an die Trägerkörperschaft für ein unter marktüblichen
Bedingungen gewährtes internes Darlehen zur Finanzierung der Übertragung
von Wirtschaftsgütern, die wesentliche Betriebsgrundlagen darstellen,
führen bei einer angemessenen Kapitalausstattung des Betriebes gewerblicher
Art auch dann nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn
die Wirtschaftsgüter vor der Übertragung zum Hoheitsvermögen der
Trägerkörperschaft gehörten und dort mit Eigenkapital finanziert
waren.
2. Scheitert eine Übertragung
in das Betriebsvermögen des Betriebes gewerblicher Art daran, dass
die Wirtschaftsgüter weiterhin dem Hoheitsvermögen der Trägerkörperschaft
zuzuordnen sind, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn
die Zinsen für das interne Darlehen nicht die Verzinsung des in
den Wirtschaftsgütern gebundenen Kapitals übersteigen, die in die
Kalkulation einer kostendeckenden Gebühr für die Überlassung der
Wirtschaftsgüter einzubeziehen wäre.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 481 Nr. 6 JAAAG-57215
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 08.03.2017 - 1 K 61/15
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