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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 61/15 EFG 2018 S. 481 Nr. 6

Gesetze: KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6

Zinszahlungen eines Betriebes gewerblicher Art an Trägerkörperschaft für ein unter marktüblichen Bedingungen gewährtes internes Darlehen zur Finanzierung der Übertragung von wesentlichen Betriebsgrundlagen als verdeckte Gewinnausschüttung - Scheitern der Betriebsvermögensübertragung

Leitsatz

1. Zinszahlungen eines Betriebes gewerblicher Art an die Trägerkörperschaft für ein unter marktüblichen Bedingungen gewährtes internes Darlehen zur Finanzierung der Übertragung von Wirtschaftsgütern, die wesentliche Betriebsgrundlagen darstellen, führen bei einer angemessenen Kapitalausstattung des Betriebes gewerblicher Art auch dann nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn die Wirtschaftsgüter vor der Übertragung zum Hoheitsvermögen der Trägerkörperschaft gehörten und dort mit Eigenkapital finanziert waren.

2. Scheitert eine Übertragung in das Betriebsvermögen des Betriebes gewerblicher Art daran, dass die Wirtschaftsgüter weiterhin dem Hoheitsvermögen der Trägerkörperschaft zuzuordnen sind, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn die Zinsen für das interne Darlehen nicht die Verzinsung des in den Wirtschaftsgütern gebundenen Kapitals übersteigen, die in die Kalkulation einer kostendeckenden Gebühr für die Überlassung der Wirtschaftsgüter einzubeziehen wäre.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 481 Nr. 6
JAAAG-57215

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 08.03.2017 - 1 K 61/15

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